ÖFFNUNGSZEITEN / SCHLIESSUNGSZEITEN

Die KiTaP Mühlengarten ist 50 Wochen im Jahr in der Kernzeit von 8.00 Uhr – 14.30 Uhr geöffnet. Zusätzlich bieten wir einen Frühdienst von 7.30 Uhr – 8.00 Uhr und einen Spätdienst von 14.30Uhr -15.30Uhr je nach Bedarf an.

Wir haben zwei Wochen in den Sommerferien sowie zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen.

ANZAHL DER PLÄTZE

Wir haben 10 Plätze für Kinder im Alter von 1-3 Jahren. Vorranging erhalten „Betriebskinder“ der Genossenschaft des Tweelbäker Gewerbegebiets einen KiTaP- Platz. Bleiben Plätze frei, haben wir die Möglichkeit, auch betriebsfremde Kinder aufzunehmen.

ELTERNBEITRÄGE STADT OLDENBURG

Diese Beiträge (gültig ab 01.08.2023) gelten ausschließlich für Eltern, deren Wohnsitz in der Stadt Oldenburg ist.

Maßgeblich sind die Einkommensverhältnisse im vorletzten Kalenderjahr vor Beginn des Betreuungszeitraumes.

StufenJahresbruttoeinkommenZu zahlender Betrag pro WStd*
Stufe 1
Beitragspflichtige, die einen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe haben

Jahresbruttoeinkommen von bis zu 30.000 Euro

Stufe 2Jahresbruttoeinkommen zwischen 30.000,01 und 40.000 Euro, sofern sie nicht wegen Erhalt der in Stufe 1 genannten Leistungen keine Beiträge zu zahlen haben0,90 €
Stufe 3Jahresbruttoeinkommen zwischen
40.000,01 Euro und 50.000 Euro
1,10 €
Stufe 4Jahresbruttoeinkommen zwischen
50.000,01 Euro und 60.000 Euro
1,30 €
Stufe 5Jahresbruttoeinkommen zwischen
60.000,01 Euro und 70.000 Euro
1,50 €
Stufe 6Jahresbruttoeinkommen zwischen
70.000,01 Euro und 80.000 Euro
1,70 €
Stufe 7Jahresbruttoeinkommen zwischen
80.000,01 Euro und 90.000 Euro
1,90 €
Stufe 8Jahresbruttoeinkommen zwischen
90.000,01 Euro und 100.000 Euro
2,10 €
Stufe 9Jahresbruttoeinkommen über
100.000 Euro
2,30 €

*Wochenbetreuungsstunde

Eltern, die aus einem anderen Landkreis kommen, wenden sich bezüglich der Elternbeiträge bitte jeweils an Ihre zuständige Kommune.

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